Ratgeber

Wallbox mit 11 oder 22 kW —welche Leistung passt zu Ihnen?

Beim Laden zuhause taucht schnell die Frage auf, ob eine 11-kW- oder eine 22-kW-Wallbox sinnvoll ist. Dieser Ratgeber erklaert den Unterschied bei Anmeldung und Genehmigung — und wann sich die hoehere Leistung wirklich lohnt.

Anschluss eines Wechselrichters an den Verteiler.
Kurzantwort

Das Wichtigste in Kuerze

Fuer die meisten privaten Fahrzeuge und Ladegewohnheiten reicht eine 11-kW-Wallbox voellig aus — sie ist in der Regel nur anmeldepflichtig beim Netzbetreiber, ohne separates Genehmigungsverfahren. Eine 22-kW-Wallbox ist zusaetzlich genehmigungspflichtig, weil sie mehr als 11 kW Anschlussleistung zieht. Sinnvoll ist die hoehere Leistung nur, wenn tatsaechlich regelmaessig sehr schnell nachgeladen werden muss — fuer die uebliche Ladung ueber Nacht ist das selten der Fall. Welche Variante zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Zaehlerschrank passt, klaeren wir am besten im persoenlichen Gespraech.

Der rechtliche Unterschied

Anmeldung oder Genehmigung — das ist der Kern

Beide Leistungsstufen sind beim Netzbetreiber meldepflichtig, aber nicht gleich aufwendig.

Anmeldepflicht ab 3,7 kW

Jede Wallbox mit mehr als 3,7 kW Ladeleistung muss beim zustaendigen Netzbetreiber angemeldet werden — Grundlage ist Paragraf 19 NAV bzw. VDE-AR-N 4100.

11 kW: in der Regel nur Anmeldung

Bei einer 11-kW-Wallbox reicht meist die reine Anmeldung, eine gesonderte Genehmigung des Netzbetreibers ist normalerweise nicht noetig.

22 kW: zusaetzlich genehmigungspflichtig

Ab ueber 11 kW kommt eine Genehmigungspflicht hinzu — das betrifft in der Praxis vor allem die haeufig verbauten 22-kW-Boxen.

Gedrosselte 22-kW-Box

Eine 22-kW-Wallbox, die softwareseitig auf 11 kW gedrosselt ist, ist in der Regel nur anmeldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig.

Der Weg zur eigenen Wallbox

So laeuft die Anmeldung in der Praxis ab

1

Leistungsbedarf klaeren

Gemeinsam pruefen wir, ob 11 kW fuer Ihr Fahrzeug und Ihre Ladegewohnheiten ausreichen oder ob ein echter Bedarf an 22 kW besteht.

2

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jede Wallbox ueber 3,7 kW wird beim zustaendigen Netzbetreiber angemeldet — Grundlage ist Paragraf 19 NAV bzw. VDE-AR-N 4100.

3

Bei 22 kW: Genehmigung abwarten

Fuer Leistungen ueber 11 kW ist zusaetzlich eine Genehmigung des Netzbetreibers noetig, bevor die Wallbox in Betrieb geht — bei 11 kW genuegt in der Regel die reine Anmeldung.

Warum die Installation kein Projekt zum Selbermachen ist

Von der Leitung ab dem Verteiler ueber die richtige Absicherung (FI Typ A EV bzw. Typ B) bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber ist die gesamte Wallbox-Installation Arbeit an der festen elektrischen Anlage — das ist nach NAV Paragraf 13 einer Elektrofachkraft bzw. einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Betrieb vorbehalten. Ein haeufiger Grund fuer Verzoegerungen: Ein aelterer Zaehlerschrank ist oft nicht VDE-AR-N-4100-konform und hat zu wenig Reserve fuer eine Wallbox — dann muss er zuerst erneuert werden.

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Am Telefon klaeren wir gemeinsam, ob 11 oder 22 kW zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Zaehlerschrank passen. Mehr zur Umsetzung finden Sie auf unserer Wallbox-Seite.

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