Ueberspannungsschutz —Pflicht oder nur sinnvoll?
Nach einem Gewitter fragen sich viele Hausbesitzer, ob ein Ueberspannungsschutz im Verteiler vorgeschrieben ist oder nur eine Empfehlung. Dieser Ratgeber ordnet Rechtslage und Technik dahinter ein.

Das Wichtigste in Kuerze
Seit der DIN VDE 0100-443/-534, verbindlich seit dem 15.12.2018, ist ein Ueberspannungsschutz (SPD) im Verteiler in der Regel Pflicht — allerdings nur fuer Neuanlagen und wesentliche Erweiterungen, auch im privaten Bereich. Fuer einen unveraenderten Bestand besteht kein zwingender Nachruestzwang. Dringend empfohlen ist die Nachruestung dennoch, besonders vor Beginn der Gewittersaison.
Ueberspannungsschutz und Blitzschutz sind zwei verschiedene Themen
Beide Begriffe werden oft durcheinandergebracht, betreffen aber unterschiedliche Bereiche der Anlage.
Innerer Ueberspannungsschutz (SPD)
Baustein im Verteiler, der Ueberspannungen aus dem Netz oder aus entfernten Blitzeinschlaegen von Geraeten und Leitungen fernhaelt. Darum geht es in diesem Ratgeber.
Aeusserer Blitzschutz (LPS)
Blitzableiter, Fangeinrichtung und Erdung am Gebaeude selbst — ein eigenstaendiges, bauliches Thema, das getrennt betrachtet und geplant wird.
Wann gilt die Pflicht, wann bleibt es eine Empfehlung
Bei einer Neuanlage — etwa einem Neubau oder einer vollstaendig neuen Elektroinstallation — gehoert der Ueberspannungsschutz seit dem 15.12.2018 zum verbindlichen Standard nach DIN VDE 0100-443/-534. Dasselbe gilt bei einer wesentlichen Erweiterung der Anlage, zum Beispiel im Zuge einer groesseren Sanierung.
Bleibt Ihre bestehende Anlage dagegen unveraendert, greift kein Nachruestzwang. Sie steht unter Bestandsschutz. Dennoch ist die Nachruestung fachlich dringend empfohlen — gerade in der Gewittersaison koennen bereits entfernte Blitzeinschlaege ueber das Stromnetz zu Ueberspannungen fuehren, die empfindliche Elektronik im Haus beschaedigen.
Warum das nichts fuer Eigenregie ist
Der Einbau eines SPD erfolgt direkt im Verteiler und ist damit Arbeit an der elektrischen Anlage — nach NAV Paragraf 13 ausschliesslich Sache der Elektrofachkraft. Konkrete Anlaesse, jetzt pruefen zu lassen: eine geplante Sanierung oder Erweiterung, ein bevorstehender Anschluss von Wallbox oder Photovoltaik, oder ein Zaehlerschrank, der ohnehin schon in die Jahre gekommen ist und wenig Reserve bietet.
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Wir schauen uns Ihre Situation an und ordnen gemeinsam mit Ihnen ein, ob Nachruestung sinnvoll ist. Mehr auf unserer Ueberspannungsschutz-Seite.
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